Datenschutzrichtlinie

Diese Datenschutzrichtlinie beschreibt, welche Daten wir erheben, warum wir sie erheben und wie wir sie weiter bearbeiten. Personendaten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die Bearbeitung umfasst jeglichen Umgang mit Personendaten, wie beispielsweise deren Speicherung, Übermittlung, Beschaffung, Löschung oder Aufbewahrung.

Diese Datenschutzrichtlinie ist ein verbindlicher Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Nutzung der Spielplattform sowie durch die Eröffnung und die Anmeldung in einem Spielerkonto akzeptieren Sie diese Datenschutzrichtlinie. Wenn Sie uns Personendaten anderer Personen zur Verfügung stellen, stellen Sie bitte sicher, dass diese Personen von dieser Datenschutzrichtlinie Kenntnis haben und Sie uns deren Personendaten nur dann übermitteln, wenn Sie dazu berechtigt sind und die Daten korrekt sind.

Allgemeine Informationen

Die Grand Casino Luzern AG (nachfolgend „GCL“ oder „Veranstalterin“) hat sich zum Ziel gesetzt, den Nutzern (nachfolgend „Spieler“) ein sicheres, gesellschaftlich verantwortungsbewusstes und personalisiertes Online-Spielerlebnis zu bieten. Um das Spielangebot auf der Webseite (nachfolgend „Spielplattform“) und die damit verbundenen Dienstleistungen anbieten zu können, muss die Veranstalterin Personendaten des Spielers bearbeiten. Die Veranstalterin schützt die Privatsphäre des Spielers und verpflichtet sich zum Schutz seiner Personendaten.

Rechtsgrundlagen für die Datenbearbeitung und -weitergabe

Als konzessioniertes Schweizer Casino unterliegt die Veranstalterin insbesondere den folgenden schweizerischen Gesetzen und Verordnungen zum Geldspiel, die eine Erhebung und Bearbeitung von Personendaten vorschreiben:

  • Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS): Regelt die Zulassung und Durchführung von Geldspielen in der Schweiz zum Schutz der Spieler.
  • Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, VGS): Konkretisiert die Bestimmungen des Geldspielgesetzes.
  • Verordnung des EJPD über Spielbanken (Spielbankenverordnung EJPD, SPBV-EJPD): Enthält detaillierte Vorschriften für den Betrieb von Spielbanken.
  • Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG): Verpflichtet uns zur Identifikation der Spieler und zur Überwachung von Finanztransaktionen.
  • Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Geldwäschereiverordnung ESBK, GwV-ESBK): Definiert die spezifischen Sorgfaltspflichten im Casinobetrieb.

Diese gesetzlichen Grundlagen bilden den Rahmen für unseren Umgang mit Ihren Daten und verpflichten uns zu einer sorgfältigen und gesetzeskonformen Bearbeitung.

Erhebung und Bearbeitung von Personendaten

Die Veranstalterin erhebt Personendaten, die der Spieler ihr im Zusammenhang mit dem Spielerkonto zur Verfügung stellt. Um das angebotene Spielsortiment nutzen zu können, muss der Spieler über ein Spielerkonto auf der Spielplattform verfügen. Diese Datenerhebung ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an Online-Geldspielen und dient dem Schutz aller Beteiligten.

Bei der Eröffnung eines Spielerkontos muss der Spieler persönliche Angaben zu seiner Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht und Nationalität) und zu seiner Wohnadresse machen. Im Rahmen der Umwandlung eines provisorischen in ein definitives Spielerkonto wird der Spieler aufgefordert, eine Kopie eines amtlichen Ausweises sowie einen Wohnsitznachweis einzureichen. Die Veranstalterin erhebt zudem Personendaten für die Verwaltung der Spielplattform, einschliesslich der Abwicklung von Zahlungstransaktionen. Die Veranstalterin ist berechtigt, vom Spieler Lohnausweise, Vermögensnachweise oder Steuerunterlagen zu verlangen, um die gesetzlichen Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei zu erfüllen.

Daten, die der Veranstalter aus anderen Quellen erhebt

Zusätzlich zu den Daten, die der Spieler der Veranstalterin zur Verfügung stellt, kann die Veranstalterin Personendaten von Dritten erheben und/oder aktualisieren. Dies dient der Überprüfung der vom Spieler gemachten Angaben und der Erfüllung regulatorischer Anforderungen. Zu diesen Drittquellen gehören beispielsweise öffentliche Register, Kreditauskunfteien oder spezialisierte Dienstleister.

  • Identifikationsdaten: Überprüfung von Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Wohnadresse, um die Korrektheit der vom Spieler gemachten Angaben sicherzustellen.
  • Daten von Spielanbietern: Informationen darüber, ob der Spieler in der Vergangenheit Betrug begangen oder anderweitig gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen hat.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen: Daten zur Feststellung, ob der Spieler eine politisch exponierte Person (PEP) ist.
  • Präventionsdaten: Informationen zur Verhinderung von Betrug, anderen Straftaten und missbräuchlichem Verhalten gegenüber der Veranstalterin und/oder anderen Spielern.

Zweck der Bearbeitung von Personendaten

Die Bearbeitung von Personendaten ist notwendig, damit der Spieler bei der Veranstalterin ein Spielerkonto eröffnen kann. Das gesamte Spielangebot erfordert die Registrierung eines Spielerkontos auf der Spielplattform. Die Rechtsgrundlage dafür ist, dass für den Zugang zum Online-Spielangebot die Erstellung eines Spielerkontos bei der Veranstalterin erforderlich ist (Art. 47 VGS).

Jede Datenbearbeitung erfolgt zweckgebunden und basiert auf einer klaren rechtlichen Grundlage oder einem berechtigten Interesse, das nachfolgend detailliert erläutert wird.

Identitäts- und Adressüberprüfung

Um sicherzustellen, dass der Spieler existiert und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat, werden seine Angaben bei der Eröffnung des Spielerkontos bei Kreditauskunfteien überprüft. Vom Spieler wird eine Kopie eines amtlichen Ausweises oder einer Rechnung (Strom, Wasser, Festnetz) auf seinen Namen verlangt. Die Rechtsgrundlage ist die Erfüllung der gesetzlichen Überprüfungspflichten (Art. 47 ff. VGS).

Verwaltung des Spielangebots und der Spielerdaten

Die Bearbeitung ist für die Bereitstellung des Spielangebots notwendig, einschliesslich des Geldtransfers zwischen dem Spielerkonto, Konten bei externen Zahlungsanbietern und den Bankkonten der Veranstalterin. Die Datenbearbeitung ist auch für die Pflege der Kundenbeziehung zwischen dem Spieler und der Veranstalterin erforderlich. Die Rechtsgrundlage ist die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten (Art. 3 und 13 GwV-ESBK).

Marketing des Spielangebots

Die Veranstalterin bearbeitet Personendaten, um für ihre Produkte, Dienstleistungen und Promotionen zu werben. Die Veranstalterin bearbeitet Personendaten auch mittels «Profiling», um dem Spieler massgeschneiderte Angebote und Marketingmassnahmen vorschlagen zu können. Die Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse an der Vermarktung des Spielangebots.

Dauer der Datenspeicherung

Die Veranstalterin speichert Daten nicht länger als für die angegebenen Zwecke erforderlich. Grundsätzlich bewahrt die Veranstalterin Personendaten bis zu drei Jahre nach Beendigung der Kundenbeziehung auf, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Der Spieler kann jedoch verlangen, dass die Veranstalterin seine Personendaten früher anonymisiert, sofern die Kundenbeziehung beendet ist und die Veranstalterin die Personendaten nicht zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten benötigt.

Bestimmte Personendaten muss die Veranstalterin jedoch länger als drei Jahre aufbewahren, um gesetzliche, behördliche und/oder lizenzrechtliche Auflagen zu erfüllen. Für Daten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Alle Unterlagen zu gemeldeter Geldwäscherei werden fünf Jahre nach dem Meldedatum aufbewahrt und danach unverzüglich vernichtet.

Offenlegung und Weitergabe von Personendaten

Die Veranstalterin behandelt Personendaten streng vertraulich und gibt sie nur gemäss dieser Datenschutzrichtlinie weiter. Die Veranstalterin muss Personendaten offenlegen, wenn sie aufgrund von Gesetzen, Auflagen oder auf Anweisung einer Behörde (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) dazu verpflichtet ist. Dies kann auch die Offenlegung von Daten in Fällen umfassen, in denen die Veranstalterin den Verdacht hat, dass eine Straftat begangen wurde.

Auftragsbearbeiter

Für die Bereitstellung eines Teils des Spielangebots arbeitet die Veranstalterin mit sogenannten «Auftragsbearbeitern» zusammen, d. h. Unternehmen, die Personendaten im Auftrag der Veranstalterin gemäss deren Anweisungen bearbeiten. Die Zusammenarbeit erfolgt unter strikten vertraglichen Auflagen, die den Schutz Ihrer Daten gewährleisten.

  • Spielanbieter: Zur Bereitstellung einer breiten Palette von Casinospielen.
  • IT-Unternehmen: Für den Betrieb, den technischen Support und den Kundendienst.
  • Zahlungsdienstleister: Unternehmen wie Banken und Acquirer zur Abwicklung von Transaktionen.
  • Dienstleister für Betrugsbekämpfung: Zur Erkennung und Verhinderung von betrügerischen Aktivitäten.
  • Marketingagenturen: Unternehmen, die sich mit Marketing befassen, wie Medien- und Werbeagenturen.

Übermittlung von Personendaten

Personendaten werden vorzugsweise innerhalb der Schweiz, der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bearbeitet. In Fällen, in denen eine Übermittlung von Personendaten ausserhalb der Schweiz oder der EU/EWR erforderlich ist, ergreift die Veranstalterin die notwendigen und angemessenen rechtlichen, technischen und organisatorischen Massnahmen, um ein Schutzniveau zu gewährleisten, das dem der Schweiz entspricht.

Rechte der Spieler und betroffenen Personen

Der Spieler hat das Recht auf Auskunft über seine Personendaten, die die Veranstalterin über ihn bearbeitet. Das Auskunftsrecht des Spielers setzt jedoch voraus, dass solche Personendaten nicht die Rechte und Freiheiten Dritter gefährden und der Zugang zu den Personendaten nicht durch gesetzliche Bestimmungen verboten ist.

Recht auf Berichtigung und Ergänzung

Der Spieler hat das Recht, unrichtige Personendaten berichtigen und unvollständige Personendaten im Rahmen des angegebenen Zwecks ergänzen zu lassen. Dazu wendet sich der Spieler an den Kundendienst der Veranstalterin und beantragt die entsprechende Berichtigung oder Ergänzung.

Recht auf Vergessenwerden

Der Spieler hat das Recht zu verlangen, dass die Veranstalterin seine gesamten Personendaten oder einen Teil davon löscht oder entfernt, z. B. wenn die Personendaten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Es ist zu beachten, dass die Veranstalterin den Antrag auf Löschung oder Anonymisierung der Personendaten ablehnen kann, wenn die Bearbeitung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erfolgt.

Recht auf Einschränkung der Bearbeitung

Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Spieler das Recht zu verlangen, dass die Bearbeitung seiner Personendaten eingeschränkt wird. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Spieler die Richtigkeit der Personendaten bestreitet oder die Bearbeitung unrechtmässig ist und die betroffene Person die Löschung der Personendaten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung verlangt.

Datensicherheit

Wir haben angemessene Sicherheitsmassnahmen ergriffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Personendaten zu gewährleisten, sie vor unbefugter oder unrechtmässiger Bearbeitung zu schützen und dem Risiko des Verlusts, der unbeabsichtigten Änderung, der ungewollten Offenlegung oder des unbefugten Zugriffs entgegenzuwirken. Zu den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zählen unter anderem die Verschlüsselung und Pseudonymisierung der Daten, Protokollierung, Zugriffsbeschränkungen und Datensicherung.

Änderungen

Die Spielplattform, das Spielangebot und die damit verbundenen Dienstleistungen entwickeln sich ständig weiter, und auch die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz können sich ändern. Die Veranstalterin behält sich daher das Recht vor, die Datenschutzrichtlinie jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Es gilt die auf der Webseite mycasino-online.net veröffentlichte Version.